Die Mehrwertsteuerbefreiung für Ausländer trat am 1. April 2017 in Kraft. Zusammen mit dem neuen Gesetz zahlen Ausländer beim Kauf einer Immobilie aus der Türkei keine Mehrwertsteuer. Ausländern, die in unser Land investieren und die Staatsbürgerschaft erhalten möchten, wurde eine neue Annehmlichkeit geboten. Investitionen in die Türkei waren für ausländische Investoren und Geschäftsleute schon immer eine rationale und rentable Option. Verschiedene Einrichtungen wurden angeboten, um die Wohnungs- und Investitionsmöglichkeiten der Ausländer im Jahr 2017 zu verbessern. Nach den Entwicklungen wie der Gewährung der Staatsbürgerschaft an den Ausländer, der ein Haus für mindestens 1 Million Dollar kauft, Mehrwertsteuerrabatt und dem Zurücksetzen der Stempelsteuer, der Türken Die Regierung hat die Mehrwertsteuer für ausländische Investoren, die ihre ersten Immobilien in der Türkei gekauft haben, abgeschafft.

Ausländer zahlten beim Kauf von Wohnraum oder Gewerbeimmobilien in der Türkei Mehrwertsteuer in Höhe von 1% bis 20%. Jetzt hat die türkische Regierung ausländische Käufer von der Zahlung von 20% Mehrwertsteuer befreit, wenn sie in Immobilien investieren. Der türkische Finanzminister Naci Ağbal sagte, dass sie eine Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Immobilien an Ausländer einführen. "Wenn die Baufirmen eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie an eine ausländische reale Person oder Firma verkaufen, werden wir die Mehrwertsteuer befreien. Daher zahlen Ausländer keine Mehrwertsteuer, wenn sie ein Haus oder einen Arbeitsplatz in der Türkei kaufen möchten", sagte er.

Wer kann von diesem Gesetz profitieren?

• Türkische Staatsbürger, die länger als 6 Monate im Ausland leben, erhalten eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
• Ausländische Staatsbürger, die sich nicht in der Türkei niedergelassen haben.
• Institutionen, die kein Büro in der Türkei haben oder im Land keinen Gewinn erzielen.

Wichtiger Hinweis: Türkische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die für Institutionen, Einrichtungen und Einrichtungen mit Hauptsitz in der Türkei arbeiten, können von der Mehrwertsteuerbefreiung nicht profitieren.

Was sind die Bedingungen, um von der Befreiung zu profitieren?

• Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Immobilien, die von der Baufirma gekauft wurden. Diese Ausnahme gilt für die erste Lieferung der als Wohnsitz oder Arbeitsplatz errichteten Gebäude.
• Ausländer und türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, müssen den Preis in Fremdwährung zahlen.
• Sie können die von ihnen gekauften Immobilien nicht verkaufen, wenn sie ein Jahr lang von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Wenn die gekaufte Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft wird, wird die befreite Steuer (unbezahlte Mehrwertsteuer) erhoben.

In der Türkei gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen. 1%, 8% und 20%. Normalerweise gilt 1% Mehrwertsteuer für günstige Immobilien in der ganzen Türkei. 8% und 20% Mehrwertsteuer gelten für teure Immobilien. Die Mehrwertsteuersätze für Immobilien in Antalya betragen 1%. Beim Kauf einer Immobilie in Istanbul von Bauunternehmen gelten Mehrwertsteuersätze von 8% oder 20%.

Hinweis: Bevor Sie eine Immobilie kaufen, fragen Sie einen Bauunternehmer nach dem Mehrwertsteuersatz oder fordern Sie ihn bei uns an.

Erforderliche Dokumente für im Ausland lebende türkische Staatsbürger

• Dokumente, die von den türkischen Botschaften oder Konsulaten bezüglich der Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder des Dokuments in diesem Umfang aus dem Wohnsitzland bezogen wurden.
• Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie sich mindestens sechs Monate ab Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Ausland befinden.

Für Ausländer erforderliche Dokumente

• Die Kopie des Reisepasses, der von dem Land ausgestellt wurde, in dem der Ausländer wohnt, oder die Kopie der Türkis-Karte für diejenigen, die die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben.
• Ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person, die die Immobilie kaufen wird, nicht in der Türkei ansässig ist.

Erforderliche Dokumente für Institute, die kein Büro in der Türkei haben oder keinen Gewinn erzielen

• Von den offiziellen Behörden des Landes, in dem sich das Zentrum der Einrichtung befindet, ausgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtung und Tätigkeit fortgesetzt wird. Diese Dokumente sollten eine Apostille haben.
• Ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass sich das zu erwerbende Geschäftszentrum nicht in der Türkei befindet und in der Türkei keinen Gewinn erzielt.

Erforderliche Dokumente für Personen, die Fremdwährungen aus dem Ausland in die Türkei bringen

• Wenn der Preis über eine Bank aus dem Ausland gebracht werden soll, muss dieser Preis an eine Bank in der Türkei überwiesen werden. Der Lastschriftbeleg muss der zuständigen Behörde zugestellt werden.
• Wenn der Preis mit einer von ausländischen Banken ausgestellten Kreditkarte bezahlt wird, muss das Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Geld aus dem Ausland gebracht wurde, von der zuständigen Bank in der Türkei genommen werden.
• Wenn der Preis in bar aus dem Ausland in die Türkei gebracht wird, sollte ein schriftliches Dokument bei der zuständigen Zollverwaltung angefordert werden.

Aktualisiert am 15.10.2019: Aufgrund der Unfähigkeit, eine Mehrwertsteuerbefreiung in Ländern mit Schwierigkeiten bei der Überweisung von Devisen zu beantragen; Mit dem von der Finanzverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen im Amtsblatt herausgegebenen Kommuniqué wurde eine flexible Lösung für das Problem gefunden. Mit dieser Änderung wurde die Hauptschwierigkeit behoben, den Verkaufspreis als Fremdwährung bei Immobilienkäufen des Iran sowie einiger afrikanischer und europäischer Länder in die Türkei zu bringen. Gemäß den dem Kommuniqué hinzugefügten Bestimmungen;

• Im Falle von Überweisungen in Fremdwährung, die in diesem Umfang erfolgen sollen, wenn der Bankbeleg der Überweisung Informationen über den Empfänger und das zu liefernde Gewerbe- oder Wohnobjekt enthält, oder
• Sofern der Verkäufer ein Einverständnisschreiben erhalten hat, aus dem hervorgeht, dass der zu überweisende Betrag im Namen des Käufers versandt wurde und die Informationen des Empfängers sowie des zu liefernden Gewerbe- oder Wohnobjekts enthält, wird die Mehrwertsteuerbefreiung angewendet.

Hinweis: In jedem Fall muss das auf Bankverbindung oder in bar bezahlte Geld per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden.

Alle oben genannten Dokumente müssen innerhalb einer angemessenen Zeit vor dem Verkauf bereitgestellt werden.

Verpflichtungserklärung

Text, der an das Verkaufsbüro weitergeleitet wurde und die Verpflichtungen des Empfängers in Bezug auf die Mehrwertsteuerbefreiung enthält. Dieses Dokument kann in der Verkaufsphase unterschrieben werden.

Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen möchten, kontaktieren Sie uns bitte, um herauszufinden, wie Sie von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können.