Bisher konnten ausländische Käufer eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei mit einem Mietvertrag erhalten. Mit dem Beschluss der Migrationsverwaltung (İçişleri Bakanlığı Göç İdaresi Başkanlığı). April wurde jedoch eine neue Regelung eingeführt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht mehr mit dem Mietvertrag erlangt.
Als touristische Aufenthaltsgenehmigung gaben Mietverträge Ausländern bisher das Recht, sich länger als 90 Tage in der Türkei aufzuhalten. Nun aber müssen Ausländer eine Immobilie kaufen, um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei zu beantragen.
Andererseits wurde auch eine neue Mindestgrenze für die Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen festgelegt. Nach der neuen Regelung muss eine Immobilie mindestens 75.000 USD in Großstädten und 50.000 USD in nicht-großstädtischen Regionen wert sein, um eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei durch den Besitz einer Immobilie zu erhalten vom 27. Der Preis muss sowohl im Schätzungsbericht als auch in der Eigentumsurkunde über den festgelegten Grenzwerten liegen.
Bei Immobilien in Istanbul muss der Verkaufswert also in beiden Dokumenten über 75.000 USD liegen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dem Ausländer nicht erteilt, wenn auch nur einer der Verkaufsbeträge unter den festgelegten Preisen liegt. Außerdem muss es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Wohnung handeln, um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei zu erhalten.
Hinweis: Immobilienbesitzer, die die Eigentumsurkunde vor dem 27. April 2022 erhalten haben, sind von dieser neuen Regelung ausgenommen.
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