Bisher konnten ausländische Käufer eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei mit einem Mietvertrag erhalten. Mit dem Beschluss der Migrationsverwaltung (İçişleri Bakanlığı Göç İdaresi Başkanlığı). April wurde jedoch eine neue Regelung eingeführt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht mehr mit dem Mietvertrag erlangt.

Als touristische Aufenthaltsgenehmigung gaben Mietverträge Ausländern bisher das Recht, sich länger als 90 Tage in der Türkei aufzuhalten. Nun aber müssen Ausländer eine Immobilie kaufen, um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei zu beantragen.

Andererseits wurde auch eine neue Mindestgrenze für die Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen ab dem 27. April 2022 festgelegt. Gemäß der neuen Verordnung vom 16. Oktober 2023 wurde der Wert der Immobilie von 75.000 USD auf 200.000 USD erhöht, um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei durch den Besitz von Immobilien zu erhalten.

Der Verkaufswert muss also in allen Dokumenten, sowohl im Schätzungsbericht als auch in der Eigentumsurkunde, über 200.000 USD liegen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dem Ausländer nicht erteilt, wenn auch nur einer der Verkaufsbeträge unter den festgelegten Preisen liegt. Außerdem muss es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Wohnung handeln, um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei zu erhalten.

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