Die Bedingungen für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen wurden geändert. Mit der Änderung der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes wurde die Mindestanforderung für den Immobilienerwerb erhöht.
Ausländer, die die Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen erhalten möchten, müssen nun eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD oder einem gleichwertigen Betrag in ausländischer Währung erwerben. Die Entscheidung, die Mindestkaufsumme von 250.000 USD auf 400.000 USD zu erhöhen, wurde auf der Sitzung des Präsidialkabinetts am 12. April 2022 getroffen.
Die Änderung der Bedingungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 13. Mai 2022 bestätigt. Gemäß der Bekanntmachung im Amtsblatt treten die neuen Bedingungen einen Monat nach der Bekanntmachung in Kraft, d.h. am 13. Juni 2022.
Die anderen Bedingungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen bleiben unverändert. Mit den neuen Bedingungen, die nach dem 13. Juni 2022 in Kraft treten, wird der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf jedoch schwieriger, da es schwieriger sein wird, Immobilien zu finden, die für die Beantragung der Staatsbürgerschaft geeignet sind.
Es wird erwartet, dass diese Ankündigung dazu führen wird, dass der Verkauf von Immobilien in Istanbul im nächsten Monat in die Höhe schießen wird. Immer mehr Menschen beeilen sich, nach İstanbul zu reisen, um Immobilien zu kaufen, die für die Staatsbürgerschaft geeignet sind, bevor sich die Auswahl verengt, und diejenigen, die aufgrund eines hektischen Zeitplans nicht rechtzeitig reisen können, suchen nach Möglichkeiten, Immobilien aus der Ferne zu kaufen.
Wenn eines der schicken Häuser in Istanbul auf unserer Website Ihr Interesse geweckt hat, aber nach Inkrafttreten der Revision nicht mehr für einen Staatsbürgerschaftsantrag geeignet ist, können Sie es mit Hilfe unseres TeleProperty ®-Service rechtzeitig aus der Ferne kaufen.
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns ohne zu zögern!
Quelle: Staatsanzeiger